15.09.2017
Szene

Anti-Terror-Richtlinie: Betrifft GSM Alarmgeräte

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GSM Alarmgeräte sind von der neuen Anti-Terror-Richtlinie betroffen, die für Prepaid-SIM-Karten gilt. Das neue Anti-Terror-Paket in Form des ‚Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus‘ ist seit 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt. Dies hat nicht nur zur Folge, dass Käufer einer Prepaid-Karte sich ausweisen müssen, sondern auch die Provider angehalten sind, solche Karten stärker als zuvor zu überwachen. GSM-Alarmgeräte verwenden keinen ‚Call‘, sondern nur den SMS-Versand, was vermutlich als Auffälligkeit ausreicht, um die Provider aufhorchen zu lassen.

GSM Alarmgeräte: Lösung für Stör-Fälle

wireless netcontrolSeit einigen Wochen erhöhen sich die Support-Fälle hinsichtlich SMS-Störmeldegeräten, die plötzlich nicht mehr funktionieren, weiß Dr. Ulrich Pilz der Geschäftsführer der wireless netcontrol GmbH zu berichten. Der Grund liegt vermutlich unter anderem in der stärkeren Überwachung der Prepaid-SIM-Karten durch die Provider aufgrund der neuen Anti-Terror-Richtlinie. GSM Alarmgeräte: Support-Fälle erhöhen sichSIM-Karten, die nicht wie vorgesehen zum Telefonieren verwendet werden, sondern lediglich SMS verschicken, werden als auffällig eingestuft und vermutlich zeitweise ausgebucht. Dies hat zur Folge, dass die funktionierenden GSM Geräte teilweise nur eingeschränkt oder verzögert SMS-Alarmmeldungen absetzen können.
Die Lösung ist einfach und wird von Fachleuten schon seit Jahren empfohlen: Zu den professionellen GSM SMS-Störmeldegeräten beispielsweise von wireless netcontrol wird die Verwendung von passenden M2M-Karten für den Business-Bereich empfohlen. Mit dem Einsatz dieser SIM-Karten sind die Nutzer nicht nur durch die vertragliche Bindung auf der sicheren Seite, sondern verfügen gleichzeitig über weitere Vorteile wie etwa umfassende Roaming-Funktionalität und Überwachung der Einbuchung der Karte im Netz. chk

Kontakt: > Coniugo / wireless netcontrol <