06.12.2014
Allgemein

Tipps: ATVs und Quads richtig versichern

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Wie jedes andere Fahrzeug im Straßenverkehr muss man für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auch ATVs und Quads richtig versichern; gefordert ist zumindest eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Welche Versicherung abgeschlossen werden muss, richtet sich neben der PS-Stärke auch nach der Fahrzeugklasse; hier wird unterschieden zwischen

  • Quads bis 50 Kubik,
  • Quads und ATVs, die als ‚Vierrädriges Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung‘ (VKP) mit bis zu 21 PS zugelassen sind und
  • Quads und ATVs, die als ‚Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine‘ (LoF, nur in Deutschland möglich) mit offener Leistung in den öffentlichen Straßenverkehr kommen.

ATVs und Quads richtig versichern: welche Versicherung abgeschlossen werden muss, richtet sich neben der PS-Stärke auch nach der Fahrzeugklasse; Bild © istock.com/gaspr13

Quads bis 50 Kubik versichern

Quads mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubik, die mit einem Führerschein der Führerscheinklasse AM ab einem Alter von 16 Jahren gefahren werden dürfen, werden über ein Versicherungskennzeichen versichert. Dieses Kennzeichen muss jedes Jahr zum 1. März neu bei einer Versicherung gekauft und am Fahrzeug angebracht werden. Das Kennzeichen kann in der Filiale oder über eine Direktversicherung wie www.rv24.de bezogen werden. Neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung kann für das Quad zusätzlich eine freiwillige Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.

Quads mit VKP-Zulassung

Quads mit einem Hubraum von mehr als 50 Kubik, die eine Zulassung als VKP (bis 21 PS) erhalten, werden ähnlich wie PKW versichert. Um sie zu fahren, benötigt man einen Auto-Führerschein der Klasse B. Die Kennzeichen werden ebenso wie beim Pkw vorne und hinten befestigt, für diese ATVs und Quads wird auch eine KFZ-Steuer fällig.

All-Terrain-Vehicles (ATV) versichern

Allrad-ATVs, die als ‚Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen‘ (LoF) zugelassen sind, werden häufig als große Geschwister der Quads bezeichnet. Für die Arbeitsfahrzeuge ist diese Zulassungsart ausschließlich in Deutschland möglich; ihr Vorteil: Die sonst übliche Drosselung entfällt. Außerdem sind die Versicherungsprämien und auch die Steuern häufig deutlich geringer. Wird das Quad auf einem landwirtschaftlichen Betrieb genutzt, kann man ein sogenanntes grünes Kennzeichen erhalten, die Kfz-Steuer entfällt für diesen Fall. Der Haken dabei: Bereits bei der Fahrt in die Eisdiele ist Steuerhinterziehung und wird mitunter gnadenlos als solche bestraft. Wer sein ATV also auch in der Freizeit nutzt, verzichtet besser auf die Steuerbefreiung, zumal die Steuer für unsere kleinen ‚Ackerschlepper‘ marginal ausfällt.
Zu beachten ist außerdem, dass je nach Versicherer im Falle einer LoF-Versicherung mit grünem Kennzeichen, also einer ATVs und Quads richtig versichern: welche Versicherung abgeschlossen werden muss, richtet sich neben der PS-Stärke auch nach der FahrzeugklasseVersicherung als landwirtschaftlich genutzter Zugmaschine, häufig nur Vorversicherungszeiten von Vorfahrzeugen anerkannt werden, die ebenfalls als solche geführt wurden. Einige Versicherer versichern dagegen immer mit 100 Prozent, da keine Schadenfreiheits-Klassen berücksichtigt werden.

ATVs und Quads richtig versichern: Sondereinstufungen

Bei der Erstversicherung eines Quads lohnt es sich immer, auch nach Sonderkonditionen zu fragen; zum Teil sind Sondereinstufungen möglich, die zu echten Prämienvorteilen führen. x

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