16.08.2012
Allgemein

ATV und Quad Führerschein

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Aktuell gelten folgende Bestimmungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz für den Quad Führerschein:

Deutschland

Für das Führen von Quads mit einem Hubraum von weniger als 50 Kubik ist ein Führerschein der Klasse S (ab 16 Jahren) oder der ein Führerschein der Klasse B (PKW) erforderlich; ATVs und Quads mit mehr als 50 Kubik dürfen von Führerschein-Besitzern der Klasse B (bis 1998: Klasse 3 / PKW) gefahren werden.
Bislang müssen sich 16-Jährige noch entscheiden, ob sie quaddeln oder Moped fahren möchten. Geplant ist allerdings, die Klasse S mit der Klasse M (Moped bis 45 km/h) zusammenzufassen.

Die Quad Führerschein Kosten nach Klasse S belaufen sich auf etwa 1000 Euro, abhängig von Fahrschule und Fahrschüler.


Österreich

Quads mit bis zu 50 Kubik Hubraum dürfen ab 15 Jahren als Moped mit rotem Kennzeichen und mit Mopedausweis (Zusatz: ‚mehrspuriges Fahrzeug‘) gefahren werden. Für alle größeren ATVs und Quads mit bis zu 400 kg Höchstgewicht muss man in der Alpenrepublik einen Motorrad-Führerschein (Klasse ‚A‘) oder Pkw-Führerschein (Klasse ‚B‘) besitzen. Handelt es sich um ATV, das als Zugmaschine zugelassen wurde (Überrollbügel, Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h), genügt auch ein Führerschein der Klasse ‚F‘, der bereits ab 16 Jahren erworben werden kann.
Interessant: In Österreich können ATVs und Quads mit Auto, LKW und Traktor auf Wechselkennzeichen angemeldet werden, wobei für bis zu 3 Fahrzeuge lediglich Steuern & Versicherung für das ‚teuerste‘ Fahrzeug zu entrichten sind.

Schweiz

Unabhängig von der Hubraumgröße sind ATVs und Quads in der Eidgenossenschart als Kleinmotorfahrzeuge der Klasse ‚A2‘ zugelassen, so dass Inhaber eines Führerausweises der Kategorie ‚B‘ (Auto) wie auch der Kategorien ‚A‘ (Motorräder über 11 kW Leistung) oder ‚A1‘ (Motorräder bis 125 Kubik und 11 kW Leistung) Quads fahren dürfen. x