30.01.2020
Allgemein

Der Quad-Führerschein

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Welcher Führerschein ist für das Quadfahren erforderlich? Um auf öffentlichen Straßen Quad fahren zu dürfen, wird ein Führerschein der Klasse AM oder B benötigt. Mit AM, also der Führerscheinklasse für Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge auf vier Rädern, dürfen Quads mit 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit gefahren werden. Das gilt bereits für Jugendliche ab 16 Jahren.
Der Quad-Führerschein: Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik (VFBV) informiert, mit welchen Führerscheinen man ATVs und Quads fahren darfWer schon im Besitz einer Fahrerlaubnis für PKW, also der Klasse B, ist, für den sind auch schnelle und schwere All-Terrain-Vehicle (ATV) zugelassen.
In den meisten Fällen ist ein Quad als fortwirtschaftliche Zugmaschine zugelassen. Dann dürfen Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse L auch diese ATV fahren.
Wer einen Motorrad-Führerschein besitzt (Klassen A, A1 und A2), bekommt auch die Klasse AM in seinen Führerschein eingetragen, was ebenfalls zum Quadfahren berechtigt. Allerdings gelten hier die Bestimmungen der Klasse AM, also 50 Kubikzentimeter Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Einige ältere Führerscheinbesitzer haben eventuell noch die Klasse S eingetragen. Diese schließt Quads zu den Bestimmungen der AM-Klasse ein.

Quad-Führerschein: Und was ist mit BF17?

Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Jugendliche mit einem AM-Führerschein oder BF17 Quads fahren, die nicht schneller als 45 km/h auf den Tacho bringen und einen Hubraum von maximal 50 Kubik aufweisen. Dabei ist es unerheblich, ob das Quad eigentlich 60 km/h fahren könnte, der Pilot aber nur mit 45 km/h unterwegs ist. Die Grenze muss auf Grund der Bauart bei 45 km/h liegen. Schließlich können die Beamten die Geschwindigkeit nicht dauerhaft kontrollieren.
Wollen Fahranwärter mit BF17 schnellere Quads fahren, muss die eingetragene Begleitperson hinten mit drauf sitzen. Das ist nur zulässig, wenn das ATV auch über zwei zugelassene Sitzplätze verfügt. Übrigens gilt für alle ‚Insassen‘ auf dem Quad eine Helmpflicht.

Ist auf Privatgelände ein Quad-Führerschein nötig?

Grundsätzlich dürfen ATVs und Quads auf privatem Gelände auch ohne Straßenzulassung und Führerschein gefahren werden. Allerdings muss der Besitzer des Landgutes seine Einwilligung erteilen, außerdem darf das Grundstück nicht an eine öffentliche Straße angebunden sein. Wer seinen führerscheinlosen Nachwuchs auf dem eigenen Grund fahren lassen möchte, muss daher darauf achten, dass die Hofausfahrt durch eine Schranke oder ein Tor versperrt ist – tut er das nicht, riskiert er bei einer Kontrolle den eigenen Führerschein.
Rechtlich nicht verpflichtend aber höchst sinnvoll ist es, sich vor dem ersten Ausflug auf dem Quad eine Einweisung geben zu lassen – insbesondere dann, wenn kein passender Quad-Führerschein vorhanden ist. Schließlich bewegt sich ein Quad völlig anders als ein PKW – es will mit aktivem Körpereinsatz gefahren werden.
Wichtig ist weiterhin geeignete Schutzbekleidung und ein Helm, dieser ist im öffentlichen Straßenverkehr sogar vorgeschrieben. Schließlich ist der Pilot auf dem Quad im Falle eines Unfalls weitgehend ungeschützt – ein Quad hat keine Knautschzone wie ein Auto. x

Kontakt: > Verband für bürgernahe Verkehrspolitik <

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