Fristablauf: Jahresvignette 2016
Die Jahresvignette 2016 für das Fahren auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen wie auch für die Benutzung von Nationalstrassen – also Autobahnen und Autostrassen – in der Schweiz ist fällig. Mit 31. Januar 2016 läuft die Gültigkeit der Vignette aus dem Jahr 2015 ab und die Jahresvignette 2016 muss geklebt werden.
Jahresvignette 2016: Regelung in Österreich
Die Tage der azurblauen 2015er-Jahresvignette sind gezählt. Ab 1. Februar 2016 gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen nur noch die neue mandarin-orange Jahresvignette 2016, die alte verliert ihre Gültigkeit. Vignetten-Pflicht herrscht in Österreich für PKWs, Motorräder und leichte Wohnmobile – und auch für Quads, ATVs und Trikes, denn sie gelten in Österreich als PKW. Sollte ein Fahrzeug typengenehmigt ohne Windschutzscheibe ausgestattet sein, genügt das Mitführen der PKW-Vignette. Zu beachten ist auch, dass österreichische Autobahnen und Schnellstraßen nur mit Fahrzeugen befahren werden dürfen, die eine Bauart-Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h aufweisen und mit denen diese Geschwindigkeit überschritten werden darf.
Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 85,70 Euro (PKW) bzw. 34,10 Euro für Motorräder. Erhältlich sind auch 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten. Wer ohne gültige Vignette fährt, muss mit einer Ersatz-Mautzahlung von 120 Euro rechnen.
Jahresvignette 2016: Regelung in der Schweiz
Auf dem Schweizer Autobahnnetz ist für alle in- und ausländischen Motorfahrzeuge und Anhänger bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 t eine Vignette verpflichtend. Über einem Gesamtgewicht von 3,5 t ist eine Schwerverkehrs-Abgabe zu entrichten. Auch hier heißt es, dass beim Befahren von Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) ab dem 1. Februar 2016 die neue metallic-violette Vignette aufgeklebt sein muss.
Die Vignette 2016 kostet 40 SFR beziehungsweise 38,50 Euro. Kaufen kann man die Schweizer Jahresvignette 2016 in Deutschland beim ADAC, in Österreich beim ÖAMTC. Sie gilt für die Zeit vom 1. Dezember 2015 bis zum 31. Januar 2017. Es gibt keine Tages-, Wochen-, oder Monats-Vignetten. Kontrollen erfolgen am Zollamt und von der Polizei. Die Höhe einer allfälligen Strafe beträgt 100 SFR, rund 90,60 Euro. chk
Kontakt: > Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation <
Kontakt: > Verkehrsministerium <
gemäß unserer Datenschutzrichtlinien, zu.