Quad im Wintereinsatz: Angepasste Bereifung notwendig
Wer sein Quad im Wintereinsatz auf öffentlichen Straßen nutzen möchte, muss die dafür geltende Winterreifenpflicht beachten. ATVs und Quads eigenen sich aufgrund seiner Geländegängigkeit eigentlich perfekt dazu, auch auf verschneiten Pisten unterwegs zu sein, sei es zur reinen Fortbewegung oder zum Einsatz im Winterdienst. Handelt es sich aber um ein Fahrzeug mit Straßenzulassung, muss die Winterreifenpflicht beachtet werden. Aktuell ist noch eine ‚M+S‘-Kennung, ausreichend; bald wird das Alpine-Symbol zur Pflicht. Was sollte beim Reifenkauf beachtet werden?
Quad im Wintereinsatz: Umrüstung auf Winterbetrieb
Mit einigen Umbaumaßnahmen eignen sich Quads und ATVs auch als leistungsfähige Helfer beim Winterdienst – wofür aber weiteres Zubehör beschafft werden muss. Der Markt bietet umfangreiches Zubehör für viele Modelle, das Angebot reicht vom Schneepflug über Streugerät bis hin zu Pistenwalzen für das Präparieren von Langlauf-Loipen; eine ganze Reihe von Spezialisten haben sich auf entsprechende Umbauten spezialisiert.
Für kleine Wege sind die wendigen Quads und ATVs dem großen und deutlich teureren Räumfahrzeug natürlich deutlich überlegen. Einige Fahrzeughersteller haben bereits umgerüstete Modelle im Programm, bei anderen muss dies in eigener Regie durch den Besitzer erledigt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang natürlich, dass die Verkehrstauglichkeit bestehen bleibt. Die Umrüstung muss aber nicht nur so erfolgen, dass der eigentliche Einsatzzweck erfüllt werden kann, auch die Verkehrssicherheit und damit die Zulassungsfähigkeit dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Änderung der Winterreifenpflicht: was Quadfahrer wissen müssen
Seit dem 4. Dezember 2010 gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland auch für ATVs und Quads, und zwar im Rahmen einer Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung. Darin heißt es in § 2 Absatz 3a heißt:
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG (…) beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). (…) Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft (…), soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.
Bei Nichtbeachtung ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer sieht der Bußgeldkatalog eine Strafe von 40 Euro vor, mit Behinderung sind 80 Euro fällig und ein Flensburg-Punkt. Im Gesetzestext ist zwar explizit von Reifen mit ‚M+S‘ Kennung die Rede (das Kürzel steht für ‚Matsch und Schnee‘), doch nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist diese nicht zwingend erforderlich. Hierzu hat Jens Redöhl (Abteilung Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23) folgende Stellungnahme abgegeben:
Als M+S-Reifen gelten alle Reifen, welche die in der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen). Danach sind M+S-Reifen Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und / oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Ob ein Reifen ein M+S-Reifen ist, hängt also nicht von der jeweiligen Kennzeichnung der Reifen ab. Erfüllen die Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils offensichtlich die beschriebenen Eigenschaften, ist eine entsprechende M+S-Kennzeichnung gar nicht erforderlich.
Jens Redöhl, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, Abteilung Politische Planung und Kommunikation – Referat L 23
Diese Aussage folgt der Erkenntnis, dass für den Einsatz im Winter geeignete Pneus nicht nur wegen der Beschaffenheit des Profils auf geringe Temperaturen ausgelegt sind, sondern auch hinsichtlich der Reifenmischung. Ein weicheres Gummi sorgt dafür, dass auch bei geringen Außentemperaturen ein hoher Grip gewährleistet werden kann.
Für ATV- und Quad-Fahrer bestand der Vorteil darin, dass beinahe alle verfügbaren Reifen dieser Spezifikation entsprechen – konkret mussten also keine besonderen Winterreifen gekauft werden, sofern man sich auf die ‚Offensichtlichkeit‘ der beschriebenen Eigenschaften verlassen mochte.
Wer sich nicht auf eine Diskussion mit dem Sheriff und auf Nummer Sicher gehen möchte, findet bei den Herstellern CST und Maxxis eine Reihe von ATV- und Quad-Reifentypen mit M+S Kennung, darunter auch die beliebten Bighorns von Maxxis. Alternativ lassen sich mit entsprechenden Felgen und Lochkreis-Adaptern mitunter auch PKW-Winterreifen auf dem Quad fahren – was allerdings nicht unbedingt sinnvoll ist, schließlich greifen Lamellen nur dann im Schnee, wenn das Fahrzeug ein Gewicht besitzt, das weit über dem unserer ATVs und Quads liegt.
Ab 2024 soll sich die Kennzeichnungspflicht nun ändern; dann ist das Alpine-Symbol vorgeschrieben, welches eine Schneeflocke und einen Berg abbildet. Dieses Symbol findet sich tatsächlich nur auf echten Winterreifen – weshalb dann in jedem Fall eine Umrüstung erfolgen muss, wenn bei winterlicher Fahrt kein Bußgeld gezahlt werden soll. Damit die Kosten dafür nicht zu hoch ausfallen, ist ein umfangreicher Preisvergleich für Winterreifen in jedem Fall empfehlenswert.
Beheizbare Bekleidung sinnvoll
Aufgrund des EU-Labels ist es nicht mehr zwingend notwendig, eine fachliche Beratung durch den Reifendienst einzuholen, wenn eine Kaufentscheidung getroffen werden soll. Die Reifen werden dabei hinsichtlich des Abrollgeräusches, der Haftung sowie des Kraftstoffverbrauchs gekennzeichnet – auch ohne besondere Fachkenntnisse ist ein einfacher Vergleich der wichtigsten Eigenschaften auf diese Weise möglich.
Natürlich sollten dabei zwei Dinge berücksichtigt werden: zum einen spielen Faktoren wie Geräuschkomfort bei einem Quad kaum eine Rolle, was insbesondere gilt, wenn die Fahrzeuge tatsächlich hauptsächlich im Gelände bewegt oder für den Winterdienst eingesetzt werden. Zum anderen können auch hochwertige Winterreifen kaum verhindern, dass Schneeketten notwendig werden – hier machen ATVs und Quads keine Ausnahme. Bei der Anschaffung der Winterausrüstung sollte also auf passendes Zubehör in Form von Ketten nicht verzichtet werden.
So vorteilhaft der Einsatz eines Quads im Winterdienst auch sein kann: Der fehlende Witterungsschutz ist nicht unproblematisch. Für Fahrer empfehlenswert ist beheizbare Bekleidung, die zudem atmungsaktiv ausgeführt sein sollte. Hierbei muss allerdings der zum Teil recht hohe Strombedarf beachtet werden, weil die Lichtmaschine möglicherweise an die Grenzen kommt. Derart ausgestattet erweisen sich ATVs und Quads allerdings auch im Winter als ideale Begleiter. x
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