Schnauze voll: Keine ADAC Versicherung für Can-Am Spyder
Keine ADAC Versicherung für Can-Am Spyder von Irven-Leroy Krieger – das ist nun fix, auch dass daran nichts rechtswidrig ist. Bereits 33 Jahre ist Irven Mitglied beim ADAC, jüngst hatte er die Schnauze voll, denn ein langes Hin und Her ergab die Anfrage für eine Kasko-Versicherung seiner Can Am Spyder RT beim ADAC München. Einer telefonischen Anfrage im Jahr 2013 folgte ein offener Brief mit deutlicher Unmutsäußerung und Hinweis auf rechtliche Prüfung seinerseits. Auch langes Warten brachte nicht das gewünschte Ergebnis, „denn kein Versicherungsunternehmen könne dazu gezwungen werden, einen gewünschten Versicherungsschutz zu übernehmen“, so lauten die Angaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin.
Keine ADAC Versicherung für Can-Am Spyder: Offener Brief
Seiner Unzufriedenheit tat Irven-Leroy Krieger bereits in der FaceBook-Gruppe ‚Can-Am Spyderfahrer Deutschland‘ kund. Zu lesen war hier am 13. November 2015 sein offener Brief an den Vorstand des ADAC unter dem Titel ‚Ich habe jetzt die Schnauze voll‘.
Offener Brief
Ich bin seit Oktober 2012 Besitzer eines Can Am Spyder RT des kanadischen Herstellers Bombardier. Das ist ein umgekehrtes Trike, d.h. zwei Räder vorne, eines hinten und zählt als mehrspuriges Fahrzeug. Laut Kraftfahrtbundesamt sind derzeit ca. 2.000 Fahrzeuge dieser Art zugelassen. Als langjähriges Mitglied des ADAC (33 Jahre) hatte ich um eine Versicherung nachgefragt. Mir wurde lediglich eine Haftpflichtversicherung angeboten. Aufgrund des Fahrzeugwertes in Höhe von derzeit 34.500,- € lege ich jedoch Wert auf eine Vollkaskoversicherung und habe daher bei einem anderen Anbieter abgeschlossen.
In den verschiedenen Spyderforen wird dieses Thema immer wieder diskutiert. Dabei stellte ich fest, dass es insgesamt 3 Varianten Ihres „Verhaltens“ gibt :
– beim ADAC versichert mit Vollkasko und Haftpflicht ca. 250, € p.a.
– beim ADAC versichert nur mit Haftpflicht
– vom ADAC Versicherung abgelehnt.
Dabei ist kein System zu erkennen. Vom „Gleichheitsgrundsatz“ haben Sie aber alle Antragsteller gleich zu behandeln. Eine Ablehnung kann nur in der Person des Antragstellers begründet sein, wie viele Vorschäden u.ä. Zum anderen stellen diese Fahrzeuge aus meiner Sicht keine besonderen Risiken dar und werden meist in der Freizeit genutzt, sowie liebevoll gehegt und gepflegt. Die Besitzer, die ich auf zahlreichen Treffen kennengelernt habe, sind im Schnitt zwischen 50 und 75 Jahre alt und haben häufig jahrzehntelange Motorraderfahrung; sind in der Regel besser situiert, Eigenheim- und / oder Garagenbesitzer. Jugendliche Heißsporne sind da eher die Ausnahme.
Ich werde juristisch prüfen lassen, ob Ihr Verhalten rechtskonform ist. Vorher möchte ich Ihnen jedoch Gelegenheit zu einer Stellungnahme geben. Der derzeitige Zustand einer völlig willkürlichen Handhabung und die damit einhergehende Verärgerung langjähriger Mitglieder, die auch in „stürmischen Zeiten“ dem ADAC treu geblieben sind, ist so nicht länger hinnehmbar. Wegen des breiten Interesses habe ich die Form des offenen Briefes gewählt und werde Ihre Antwort der Spydergemeinde zur Kenntnis bringen. Mit gleicher Post habe ich auch die Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht Sektor Versicherungsaufsicht über diesen Vorgang informiert.
Irven-Leroy Krieger
ADAC: Stellungnahme zum offenen Brief
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat nun geantwortet. Im Schreiben war auch die Stellungnahme des ADAC beigefügt:
Sehr geehrte Damen und Herren, zur Eingabe des Herrn Krieger nehmen wir wie folgt Stellung: Herr Krieger hatte im Jahr 2013 mehrmals telefonisch nachgefragt, ob ein Risiko versichert werden kann. Dabei wurde zu beiden Nachfragen die Information gegeben, dass wir hier nur eine Haftpflichtversicherung anbieten können. Die Entscheidung, ob zu einem Wagnis auch eine Kaskoversicherung angeboten werden kann, erfolgt immer im Rahmen einer individuellen Prüfung. Hierbei wird die Kundenbeziehung gesamt betrachtet, das heißt, es wird geprüft, ob bereits Verträge bestehen und mit welchem Risiko. Die internen Annahmerichtlinien ändern sich im Zeitablauf. Deshalb kann es auch zu unterschiedlichen Bewertungen kommen. Es erfolgt aber immer eine Prüfung im Einzelfall. Eine willkürliche Verfahrensweise kann unsererseits nicht nachvollzogen werden.
Stellungnahme der Finanzaufsicht
Mit der Angabe „Wir würden uns freuen, wenn wir hiermit zur Klarstellung beitragen konnten“, gab es für Leroy Folgendes vom der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu lesen:
Sehr geehrter Herr Krieger, zu Ihrer Eingabe hat mir der Versicherer berichtet. Ein Duplikat seiner Stellungnahme vom 30.11.2015 füge ich bei.
Der Versicherer schildert den Hergang aus seiner Sicht. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf dessen Darlegung. Das Unternehmen führt aus, dass die Entscheidung zum Angebot einer Kaskoversicherung immer im Rahmen einer individuellen Prüfung erfolge. Die Darlegungen des Versicherers lassen keinen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften erkennen und sind aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden. In der privaten Versicherung besteht Vertragsfreiheit. Die Unternehmen können selbst entscheiden, ob und ggf. unter welchen Voraussetzung sie Anträge annehmen. Das gilt auch für vom Kunden gewünschte Erweiterungen des Versicherungsschutzes für bereits bestehende Versicherungsverträge. Das bedeutet : ich kann kein Versicherungsunternehmen zwingen, den gewünschten Versicherungsschutz überhaupt oder zu bestimmten zu übernehmen. Auch ein Gericht könnte das nicht.
Fazit
Da kein Versicherer dazu gezwungen werden kann, ein Risiko zu versichern, darf man nicht böse sein, wenn eine ADAC Versicherung für Can-Am Spyder nicht angeboten wird. chk
Kontakt: > Irven-Leroy Krieger <
gemäß unserer Datenschutzrichtlinien, zu.